Statuten

§1     Die Organisation der Struliwulirunde liegt in der Verantwortung des Gastgebers. Der Gastgeber wird in der vorherigen Runde von den Teilnehmern bestimmt.

§2     Grundsätzlich haben die Teilnehmer mit einer innerhalb einer Karenzzeit von 15 Minuten am zugesagten Ort zu erscheinen.

§3     Die Promillegrenze zu Spielbeginn von <1 ist zwingend einzuhalten.

§4     Mitgebrachte Sägespäne sind bei der Struliwulirunde grundsätzlich nicht zulässig.

§5     Es gelten die offiziellen Struliwuli Regeln. Siehe dazu: Spielregeln Struliwuli

§5     Der ‚gute‘ Gastgeber hat nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass er den Heimvorteil nicht zu seinen Gunsten ausnutzt. Das bedeutet insbesondere, dass er sich tunlichst in die im Bereich der Verlierer der Kartenrunde einzureihen hat. Vgl. dazu Spielregen, Abschnitt – Wenn um Geld gespielt wird, …

§6     Für die legendären Kartenspielausflüge gelten gesonderte Regeln.

§7     Nach Mitternacht kein Didgeridoo Spiel

§8     Bei 3 Stern fällt der, der 3 Stern hat!

§9     Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.